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   ArbG Köln, 16.09.2011 - 19 Ca 9124/10   

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https://dejure.org/2011,62769
ArbG Köln, 16.09.2011 - 19 Ca 9124/10 (https://dejure.org/2011,62769)
ArbG Köln, Entscheidung vom 16.09.2011 - 19 Ca 9124/10 (https://dejure.org/2011,62769)
ArbG Köln, Entscheidung vom 16. September 2011 - 19 Ca 9124/10 (https://dejure.org/2011,62769)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

    Auszug aus ArbG Köln, 16.09.2011 - 19 Ca 9124/10
    Das grundrechtsgleiche Recht des Art. 33 Abs. 2 GG gewährleistet das Maß an Freiheit der Berufswahl nach Art. 12 Abs. 1 GG, das angesichts der von der jeweils zuständigen öffentlich-rechtlichen Körperschaft zulässigerweise begrenzten Zahl von Arbeitsplätzen im öffentlichen Dienst möglich ist (BVerfG vom 22.05.1975 - 2 BvL 13/73 - BVerfGE 39, 334).
  • BVerfG, 24.09.2003 - 2 BvR 1436/02

    Kopftuch Ludin

    Auszug aus ArbG Köln, 16.09.2011 - 19 Ca 9124/10
    Die Grenzen der Gestaltungsfreiheit ergeben sich aus den Wertentscheidungen in anderen Verfassungsnormen (BVerfG vom 24.09.2003 - 2 BvR 1436/02 - BVerfGE 108, 282).
  • BAG, 12.09.2006 - 9 AZR 807/05

    Benachteiligung wegen Schwerbehinderung

    Auszug aus ArbG Köln, 16.09.2011 - 19 Ca 9124/10
    Ein solches Auswahlverfahren würde den Zugang zu einem öffentlichen Amt unter Verletzung der Vorgaben des Art. 33 II GG einschränken, ohne dass dieses durch Gründe in der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gerechtfertigt wäre (vgl. BAG vom 12.09.2006 - 9 AZR 807/05 - zitiert nach juris).
  • BAG, 05.03.1996 - 1 AZR 590/92

    Bremer Frauenquote verstößt gegen EG-Recht

    Auszug aus ArbG Köln, 16.09.2011 - 19 Ca 9124/10
    Aus Art. 33 Abs. 2 GG folgt ein Anspruch des unzulässig ausgeschlossenen Bewerbers auf Fortsetzung des Auswahlverfahrens unter Außerachtlassung der unzulässigen Anforderung (vgl. BAG vom 05.03.1996- 1 AZR 590/92 (A) - BAGE 82, 211).
  • BAG, 15.03.2005 - 9 AZR 142/04

    Konkurrentenklage

    Auszug aus ArbG Köln, 16.09.2011 - 19 Ca 9124/10
    Dies hat in Anwendung der in Art. 33 Abs. 2 GG für die Personalentscheidung genannten Kriterien zu erfolgen und soll ungeeignete Bewerber schon im Vorfeld der eigentlichen Auswahlentscheidung aus dem Kreis der in das engere Auswahlverfahren einzubeziehenden Bewerber ausschließen (vgl. BAG vom 15.03.2005- 9 AZR 142/04 - BAGE 114/80).
  • BAG, 18.09.2001 - 9 AZR 410/00

    Konkurrentenklage - Benachteiligung von Angestellten

    Auszug aus ArbG Köln, 16.09.2011 - 19 Ca 9124/10
    Der Spielraum besteht nur insoweit, als das Prinzip der "Bestenauslese" für die zu besetzende Stelle gewährleistet werden soll (BAG vom 18.09.2001 - 9 AZR 410/00 - BAGE 99, 67).
  • BAG, 03.12.2002 - 9 AZR 457/01

    Altersteilzeitanspruch für sächsische Grundschullehrer

    Auszug aus ArbG Köln, 16.09.2011 - 19 Ca 9124/10
    Da Personalentscheidungen zum Kernbereich der Exekutive gehören, setzt sich die Begrenzung des Prüfungsmaßstabs - anders als im Falle des § 315 Abs. 3 BGB - auch bei der arbeitsgerichtlichen Kontrolle derartiger Entscheidungen durch (BAG vom 03.12.2002 - 9 AZR 457/01 - BAGE 104, 55).
  • LAG Köln, 11.06.2010 - 11 SaGa 4/10

    Unbegründeter Eilantrag auf Unterlassung einer Stellenbesetzung im

    Auszug aus ArbG Köln, 16.09.2011 - 19 Ca 9124/10
    Diesem Erfordernis liegen objektive Erwägungen zu Grunde, wie bereits die Stellenbewertung nach der Vergütungsgruppe II Fg.1 A BAT zeigt (vgl. LAG Köln vom 11.06.2010 - 11 SaGa 4/10 - zitiert nach juris).
  • ArbG München, 16.08.2007 - 30 Ga 123/07
    Auszug aus ArbG Köln, 16.09.2011 - 19 Ca 9124/10
    Aus diesen Grundsätzen lässt sich allerdings nicht schließen, der Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes sei frei, das Anforderungsprofil nach eigenem Gutdünken festzulegen (vgl. ArbG München vom 16.08.2007 - 30 Ga 123/07 - zitiert nach juris).
  • BAG, 06.05.2014 - 9 AZR 724/12

    Konkurrentenklage - Anforderungsprofil

    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 16. September 2011 - 19 Ca 9124/10 - abgeändert.
  • LAG Köln, 18.04.2012 - 9 Sa 1222/11

    Zulässigkeit der Ausschreibung einer Stelle nur für Bewerber mit abgeschlossenem

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 16.09.2011 - 19 Ca 9124/10 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

    Der Kläger beantragt, unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Köln vom 16. September 2011 - 19 Ca 9124/10 - 1. die Beklagte zu verurteilen, ihn in das Auswahlverfahren für die Stelle Ingenieur/in in der Abteilung Objektmanagement im Sachgebiet Koordination - Kennziffer 057/10 - einzubeziehen, 2. hilfsweise das Auswahlverfahren der Beklagten für die in Ziffer 1) genannte Stelle aufzuheben und im Rahmen des von der Beklagten zugrunde zu legenden Anforderungsprofils nicht zwischen einem abgeschlossenen Studium TH/TU einerseits und einem abgeschlossenen Studium FH andererseits zu differenzieren, 3. äußerst hilfsweise für den Fall der Bestimmung eines Anforderungsprofils unter Berücksichtigung lediglich eines erfolgreich abgeschlossenen Studiums TH/TU eine Öffnungsklausel dahingehend vorzunehmen, dass auch erfolgreiche FH-Absolventen unter der Voraussetzung eines Nachweises, durch ihre bisherige Tätigkeit eine gleichwertige Eignung vorzuweisen, zu berücksichtigen sind, 4. äußerst hilfsweise die ausgeschriebene Stelle Ingenieur/in in der Abteilung Objektmanagement im Sachgebiet Koordination - Kennziffer 057/10 - der Stadt Köln in Abänderung des Bescheides vom 30. Juni 2010 im Fall einer Neuausschreibung nach Maßgabe der Rechtsauffassung des Gerichts neu auszuschreiben.

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